Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Sozial- und Rehabilitationsrecht überarbeitet. Das Ziel des BTHG ist es, dass Menschen mit Behinderungen genauso wie Menschen ohne Behinderungen an der Gesellschaft teilhaben sollen und wesentlich mehr selbst bestimmen können. Die Lebenssituation insgesamt soll verbessert werden.

Die Eingliederungshilfe ist dabei nicht mehr Teil der Sozialhilfe (SGB XII), sondern wurde durch ein eigenes Regelwerk aufgewertet (SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden zukünftig klar getrennt von den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt. Dadurch wird die Unterstützung individueller und führt zu mehr Gleichberechtigung. Um zu einer finanziellen Verbesserung beizutragen, werden die Einkommens- und Vermögensanrechnungen neu geregelt. Auch eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben wird möglich gemacht.

Die Stiftung Mensch als Sozialunternehmen begleitet die Umsetzung aller Regelungen, die z. T. auf Bundesebene und auf Landesebene in Schleswig-Holstein schon gelten oder derzeit erarbeitet werden.

Sie haben weitere Fragen zum BTHG und möchten sich umfassend informieren?

Als sehr praktisch und verständlich empfehlen wir:

https://www.bthg2020.lwl.org/de/
Herausgeber: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Münster

Weitere Hintergrundinformationen zum Gesetz finden Sie hier:

https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/
Herausgeber: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin

https://www.bmas.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Berlin

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Teilhabe/teilhabe_Schwerpunkt.html
Herausgeber: Land Schleswig-Holstein, Kiel

 

Bild: von Anemone123 auf Pixabay.com

2019-08-15T15:51:42+02:0030.07.19|